Die Ordnungsbehörde der Stadt Limburg hat Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran erinnert, dass in der Zeit vom 1. März bis einschließlich 30. Juni im gesamten Stadtgebiet eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Die Maßnahme soll Wildtiere während der sensiblen Brut und Setzzeit schützen.
Geltungsbereich und Dauer
Die Anleinpflicht betrifft nach Angaben der Stadt sämtliche Wald und Freiflächen außerhalb der bebauten Ortslage. Innerhalb der Ortsgrenzen besteht eine Leinenpflicht demnach ganzjährig. Die zeitlich begrenzte Regelung gilt verbindlich vom Beginn des Monats März bis zum Ende des Monats Juni.
Schutz von Wildtieren als Ziel
Die Stadt erklärt, dass trächtige Muttertiere, frisch gesetzte Jungtiere und am Boden brütende Vögel durch freilaufende Hunde erheblich gefährdet werden können. Durch das Anleinen solle insbesondere während der Fortpflanzungszeit die Zahl gestörter Nester und verlassener Jungtiere reduziert werden.
Rechtliche Grundlage und Folgen bei Verstößen
Die Regelung ist Teil der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Limburg. Verstöße gegen die Anleinpflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Ordnungsbehörde bittet die Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und um verantwortungsbewusstes Handeln.
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