Samstag, 06.09.2025

Kampf gegen Cum-Cum-Geschäfte: Gesetzesänderung verlangt längere Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege

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Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen sollen weiterhin Buchungsbelege für zehn Jahre aufbewahren müssen, um gegen illegale Cum-Cum-Geschäfte vorzugehen. Bei diesen Geschäften wird unrechtmäßig erstattete Steuer zurückgefordert, was einen Schaden von rund 28,5 Milliarden Euro für den Staatshaushalt verursachte.

Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird als wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung angesehen. Die Aufarbeitung von Cum-Cum-Deals könnte dem Staat erhebliche Einnahmen zurückbringen. Mehrere Politiker und Experten begrüßen die Entscheidung zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist, während es aktuell 253 Verdachtsfälle von Cum-Cum-Geschäften mit einem Volumen von 7,3 Milliarden Euro gibt. Die Bundesregierung plant neue Schulden in Höhe von 174,3 Milliarden Euro im Haushaltsentwurf für 2026. Es wird betont, dass die Behörden die Zeit nun effektiv nutzen müssen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und den Schaden wieder gutzumachen.

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