Die Deutsche Nadine K. wurde im Juni 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie reiste 2014 nach Syrien und in den Irak, schloss sich dem IS an und hielt eine jesidische Frau als Sklavin. Nadine K. unterstützte ihren Ehemann, der für den IS als Arzt arbeitete, beim Versklaven und Misshandeln der Jesidin. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Misshandlung der Jesidin, sah jedoch keine Beihilfe zum Völkermord. Das Urteil der Vorinstanz wurde teilweise aufgehoben, da die Beteiligung am Völkermord nicht erwiesen war. Somit muss das Oberlandesgericht Koblenz erneut über die Strafzumessung für Nadine K. entscheiden, da der Schuldspruch teilweise abgeändert wurde und die Beteiligung am Völkermord nicht bestätigt wurde.
BGH-Entscheidung führt zu Neubewertung im Fall der IS-Rückkehrerin als Sklavenhalterin

